Teilnahmebedingungen
Allgemeine Nutzungs- und Teilnahmebedingungen
FLVW Kinderfußball-Eventserie
I. Geltungsbereich
1. Für wen gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für unsere Website?
Diese allgemeinen Nutzungs- und Teilnahmebedingungen („Regeln“) gelten für die Registrierung und Anmeldung sowie die Teilnahme an der FLVW KINDERFUSSBALL-EVENTSERIE, die aus mehreren Veranstaltungen (jeweils „Event“) besteht und von uns, der FLVW Marketing GmbH, Jahnstraße 76-78 in 59174 Kamen („FLVW Marketing“ oder „wir“) in Kooperation mit ausgewählten Vereinen („Ausrichtervereine“) aus dem Verbandsgebiet des Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. („FLVW“) sowie der 3v3 Deutschland UG (haftungsbeschränkt), Am Stadtrand 58, D-22047 organisiert und durchgeführt wird. Die Registrierung und Anmeldung erfolgt über unsere Website für die FLVW KINDERFUSSBALL-EVENTSERIE („Website“).
Dabei brauchen wir gewisse Grundregeln für die Durchführung und unseren gemeinsamen Umgang. Diese allgemeinverbindlichen Grundregeln legen wir mit diesen Allgemeinen Nutzungs- und Teilnahmebedingungen („Regeln“) fest. Entgegenstehende oder von den nachfolgenden Regeln abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Veranstalterin
Veranstalterin vor Ort ist die 3v3 Deutschland UG (haftungsbeschränkt), Am Stadtrand 58, D-22047 („Veranstalterin“).
II. Registrierung, Anmeldung und Teilnahme an der FLVW KINDERFUSSBALL-EVENTSERIE
1. Registrierung der Vereine
1.1 Voraussetzung für Anmeldung und Teilnahme: Als Voraussetzung für die Anmeldung und Teilnahme an einem Event der FLVW KINDERFUSSBALL-EVENTSERIE müssen zunächst alle interessierten Vereine ein Benutzerkonto auf unserer Website anlegen.
1.2 Berechtigung zur Registrierung: Jeder Verein, der zum Zeitpunkt der Registrierung Mitglied eines Landes- oder Regionalverbandes des Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) ist, kann sich durch ein vertretungsberechtigtes Vereinsmitglied, das zum Zeitpunkt der Registrierung bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat („Vereinsverantwortlicher“), auf der Website registrieren und ein Benutzerkonto anlegen („teilnehmender Verein“). Nach erfolgreicher Registrierung schicken wir an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigungs-E-Mail.
1.3 Anzugebende Daten und Voraussetzung: Der Vereinsverantwortliche hat bei Registrierung alle als erforderlich gekennzeichneten Daten anzugeben, u.a. den Vereinsnamen, Vor- und Nachnamen, E-Mailadresse, Kennwort und Mobilfunknummer. Der Vereinsverantwortliche ist für die Geheimhaltung des Kennworts verantwortlich sowie für die Aktivitäten, die unter dem Vereinsnamen und dem Kennwort stattfinden. Die als erforderlich gekennzeichneten Daten des Vereinsverantwortlichen sind vollständig und korrekt anzugeben sowie im Benutzerkonto stets aktuell zu halten.
2. Anmeldung der Teams
2.1 Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt an der FLVW KINDERFUSSBALL-EVENTSERIE sind ausschließlich die Teams der teilnehmenden Vereine aus der G-Jugend, F-Jugend und E-Jugend (weiblich, männlich und gemischt).
2.2 Anmeldung eines Teams: Die Anmeldung eines Teams der teilnehmenden Vereine zum jeweiligen Event der FLVW KINDERFUSSBALL-EVENTSERIE erfolgt nach Registrierung über das aktive Benutzerkonto gemäß Ziff. II.1.2 innerhalb der auf der Website kommunizierten Anmeldefrist. Es muss zunächst ein Team erstellt („teilnehmendes Team“) und für dieses sodann ein Event ausgewählt werden. Hierfür sind der Teamname und – um die Gruppeneinteilung und Erstellung des Spielplans zu erleichtern – der Jahrgang sowie die Spielstärke des teilnehmenden Teams anzugeben.
2.3 Teilnahmegebühr: Für die verbindliche Anmeldung eines teilnehmenden Teams zu einem Event wird pro teilnehmendem Team die auf der Website im Rahmen des Anmeldeprozesses genannte Teilnahmegebühr erhoben, die ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe, Inc. unter Verwendung der zugelassenen Zahlungsverfahren (z. B. PayPal, Kreditkarte) zu entrichten ist. Die Gebühr wird mit Abschluss der Anmeldung sofort fällig. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht; insbesondere besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Eine Ausnahme ist nur nach Rücksprache mit uns möglich. Im Falle einer vom Vereinsverantwortlichen zu vertretenden erfolglosen Zahlung (z. B. mangelnde Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung) sind wir dazu berechtigt, die Anmeldung entschädigungslos zu stornieren. Eventuell anfallende Mehrkosten sind vom teilnehmenden Verein zu erstatten. Wir behalten uns das Recht vor, eine weitergehende Entschädigung zu verlangen.
2.4 Gruppeneinteilung und Spielplan: Nach Ablauf der Anmeldefrist für die einzelnen Events werden die Gruppen eingeteilt und der Spielplan erstellt. Die entsprechenden Informationen werden den Vereinsverantwortlichen über die Website und – sofern vom Vereinsverantwortlichen die entsprechende Einwilligung erteilt wurde – einen Gruppenchat/Broadcast Channel zur FLVW KINDERFUSSBALL-EVENTSERIE über einen Messenger-Dienst mitgeteilt.
3. Teilnahme
3.1 Check-in: Vor Beginn des einzelnen Events müssen die Vereinsverantwortlichen ihre teilnehmenden Teams für das jeweilige Event über den dafür vorgesehenen Online-Befehl innerhalb der über die Website kommunizierten Frist bis zum jeweiligen Eventstart einchecken.
3.2 Ablauf des jeweiligen Events: Vor Ort wird das jeweilige Event am Veranstaltungstag unter Einhaltung des Spielplans gemäß Ziff. II.2.4 sowie der Haus-/Stadionordnung des jeweiligen Ausrichtervereins entsprechend des aktuellen Regelwerks FLVW-Kinderfußball von den Ausrichtervereinen und dem FLVW durchgeführt.
3.3 Aufsichtspflicht: Die Vereinsverantwortlichen und/oder Trainer der teilnehmenden Teams sind für die Dauer des Events dafür verantwortlich, die Aufsichtspflicht der Spieler der teilnehmenden Teams am Veranstaltungstag sicherzustellen.
4. Gewinn, Platzierungen und Preise
4.1 Preise: Etwaige Preise für den Gewinn oder eine bestimmte Platzierung bei den einzelnen Events werden im Rahmen der Anmeldung zum jeweiligen Event nach Ziff. II.2.2 kommuniziert.
4.2 Ermittlung und Bekanntgabe: Gewinne und Platzierungen sowie die etwaigen Preise werden in der Regel direkt vor Ort am Ende des Events in geeigneter Weise gegenüber den teilnehmenden Teams bekanntgegeben.
4.3 Umfang: Etwaige Preise bestehen grundsätzlich ausschließlich in dem von uns im Rahmen der Anmeldung zum jeweiligen Event nach Ziff. II.2.2 angegebenen Umfang. Wir behalten uns das Recht vor, den konkreten Umfang und den Zeitpunkt der Abwicklung eines Preises auch nachträglich anzupassen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die einem Preisträger oder Dritten durch die Annahme und/oder Nutzung eines Preises entstehen, die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.
5. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss, Aufwand
5.1. Vorzeitige Beendigung/Verschiebung: Wir behalten uns vor, ein Event jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen, zu beenden oder im Vorfeld (zeitlich) zu verschieben, sofern nicht unerhebliche sachliche Gründe dafür vorliegen. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus sicherheitsrelevanten oder rechtlichen Gründen (insbesondere höhere Gewalt, z.B. durch Krieg, Terror, Streik, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien oder Quarantäne, Unfälle, behördliche Eingriffe und Maßnahmen etc.) nicht gewährleistet werden kann. Den teilnehmenden Vereinen stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen uns oder die Veranstalterin zu.
5.2. Ausschluss von teilnehmenden Vereinen oder Teams: Sollten wir oder die Veranstalterin feststellen, dass ein teilnehmendes Team nicht entsprechend den Vorgaben nach Ziff. II.3.2 an dem jeweiligen Event teilnimmt, sich einer Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedient, nicht zu duldendes Verhalten (insb. Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Drogen- und Alkoholgenuss) zeigt, Mittwirkungspflichten gemäß Ziff. III missachtet oder gegen sonstige Vorgaben dieser Regeln verstößt, behalten wir und/oder die Veranstalterin uns vor, das teilnehmende Team oder dessen teilnehmenden Verein von der Teilnahme an dem Event auszuschließen, sofern die Maßnahme aus Gründen im Einzelfall für das teilnehmende Team und/oder den teilnehmenden Verein nicht unzumutbar ist.
Wir können einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, etwaige Preise wieder aberkennen und diese zurückfordern.
5.3 Aufwand: Etwaiger finanzieller und/oder anders gearteter Aufwand eines teilnehmenden Vereins, der diesem im Zusammenhang mit der Teilnahme eines teilnehmenden Teams an der FLVW KINDERFUSSBALL-EVENTSERIE entsteht (z.B. Reise- oder Unterkunftskosten etc.), ist von diesem selbst zu tragen.
III. Mitwirkungspflichten (Informations- und Aufbewahrungspflichten) der teilnehmenden Vereine
1. Teilnahmebedingungen für teilnehmende Spieler
Im Vorfeld einer Anmeldung gemäß Ziff. II.2.2 sind die teilnehmenden Vereine resp. ihre Vereinsverantwortlichen dafür verantwortlich, den Spielern eines teilnehmenden Teams und ihren Erziehungsberechtigten die Dokumente Teilnahmebedingungen für die FLVW KINDERFUSSBALL-EVENTSERIE zur Verfügung zu stellen und zur Kenntnis zu bringen. Zudem sind sie dazu verpflichtet, die unterzeichneten Teilnahmebedingungen bis spätestens drei (3) Tage vor dem jeweiligen Event einzuholen und diese vor unberechtigtem Zugriff geschützt bis drei (3) Jahre nach dem Ende der FLVW KINDERFUSSBALL-EVENTSERIE (auch als Scan möglich) aufzubewahren und uns auf Anfrage in geeigneter digitaler Form (Scan über abgestimmten Kommunikationsweg) zu übermitteln und/oder zu vernichten.
2. Datenschutzhinweise und Einwilligungserklärungen für teilnehmende Spieler
Zu Zwecken der öffentlichen Berichterstattung über die FLVW KINDERFUSSBALL-EVENTSERIE erstellen wir an den einzelnen Events (Bewegt-)Bildaufnahmen, die die teilnehmenden Spieler, Trainer und ggf. sonstige Vereinsmitglieder der teilnehmenden Teams („Teilnehmer“) im Rahmen der Teilnahme an der FLVW KINDERFUSSBALL-EVENTSERIE in nicht von der Veranstaltung losgelösten Stellung zeigen („Aufnahmen“), und veröffentlichen diese online auf unserer Website oder sonstigen Social-Media-Kanälen.
Diese Datenverarbeitung erfolgt im Hinblick auf die Teilnehmer, die jünger als 13 Jahre alt sind, nur, wenn diese resp. deren Erziehungsberechtigten vor Beginn des jeweiligen Events in Textform ihre freiwillige Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a, 7 DSGVO in die Verarbeitung, insbesondere in die Veröffentlichung der Aufnahmen, erteilen.
In dem Zusammenhang sind teilnehmenden Vereine resp. ihre Vereinsverantwortlichen als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 Abs. 1 DSGVO dafür verantwortlich, den Spielern und ihren Erziehungsberechtigten die Dokumente Datenschutzhinweise und Einwilligungserklärung für die FLVW KINDERFUSSBALL-EVENTSERIE zur Kenntnis zu bringen und die ausgefüllten und von den Spielern und/oder deren Erziehungsberechtigten unterzeichneten Einwilligungserklärungen der Spieler, die eine Einwilligung erteilen möchten, bis spätestens drei (3) Tage vor dem jeweiligen Event einzuholen und die eingesammelten Einwilligungserklärungen vor unberechtigtem Zugriff geschützt bis drei (3) Jahre nach dem Ende der FLVW KINDERFUSSBALL-EVENTSERIE (auch als Scan möglich) aufzubewahren und uns auf Anfrage in geeigneter digitaler Form (Scan über abgestimmten Kommunikationsweg) zu übermitteln und/oder zu vernichten.
Im Übrigen haben die Vereinsverantwortlichen und ihre Vereine dafür zu sorgen, dass die Datenverarbeitungen im Einklang mit der DSGVO erfolgen. Wir sind darüber zu informieren, wenn eine Einwilligung nicht erteilt wurde. Wenn keine Mitteilung erfolgt, gehen wir davon aus, dass sämtliche Einwilligungen in die Veröffentlichung von Aufnahmen vor Ort erteilt wurden.
IV. Kündigung des Benutzerkontos
1. Kündigung/Ausschluss durch uns
Sollten wir feststellen, dass der teilnehmende Verein nicht zur Registrierung gemäß Ziff. II.1.2 berechtigt ist oder gegen sonstige Vorgaben dieser Regeln verstößt, behalten wir uns vor, das Benutzerkonto jederzeit mit sofortiger Wirkung zu entfernen resp. zu kündigen.
2. Kündigung durch den teilnehmenden Verein
Das angelegte Benutzerkonto bleibt grundsätzlich auch nach Beendigung der FLVW KINDERFUSSBALL-EVENTSERIE bestehen und wird nicht automatisch gelöscht. Möchte der Vereinsverantwortliche das Benutzerkonto für seinen Vereinen kündigen und löschen lassen, genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail an info@flvw-marketing.de. Das Benutzerkonto wird anschließend zeitnah gelöscht.
V. Haftung
Wir, die Veranstalterin und die Ausrichtervereine haften jeweils nicht für Schäden, die durch eigenes leicht fahrlässiges Verhalten oder das unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht wurden, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Sofern eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht gegeben ist, ist diese der Höhe nach begrenzt auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden; diese Haftungsbegrenzung gilt wiederum nicht bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.
VI. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von uns gemäß DSGVO und unserer aktuellen Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://kinderfussball-eventserie.de/de/datenschutz.htm erhoben und verarbeitet.
VII. Ergänzungen und Änderungen
Wir sind bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehender Registrierung und Anmeldung berechtigt, diese Regeln mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für die teilnehmenden Vereine zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem teilnehmenden Verein per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der jeweilige Vereinsverantwortliche nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail uns gegenüber widersprochen hat, vorausgesetzt wir haben auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen.
VIII. Allgemeine Bestimmungen
1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Leistungen ist Kamen alleiniger Erfüllungsort. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Kamen vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
2. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Regeln unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Sollte eine Klausel teilweise unwirksam sein, berührt dies die übrigen Teile der Klausel nicht, solange der unwirksame Teil der Klausel gestrichen werden kann, ohne dass der Sinn des anderen Teils damit verloren ginge.
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